AGB der PolePosition Solutions GmbH

1. Geltung der AGB

1.1  Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“ genannt) umfasst alle Leistungen der PolePosition Solutions GmbH Leonhardtstr. 8, 30175 Hannover, vertreten durch Gf. Oliver Redschlag (nachfolgend „PolePosition“ genannt). PolePosition erbringt alle ihre Angebote und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an ihre Auftraggeber als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Der Käufer bestätigt durch den Kauf, Unternehmen/Unternehmer:in, eingetragener Verein, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen zu sein. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, auch wenn die AGB nicht nochmals explizit vereinbart werden. Mit Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit der PolePosition-Bestimmungen an.

Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts-/Einkaufsbedingungen widersprechen wir hiermit; abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, sofern diese von PolePosition schriftlich bestätigt wurden.

1.2  Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, welche diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen oder Absprachen abweichend von diesen AGB regeln.

1.3  Mit der Auftragserteilung an PolePosition durch den Auftraggeber per Brief, eMail oder durch das Anklicken des Buttons “Kaufen”, erkennt der Auftraggeber diese AGB für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an.

2. Abwicklung von Aufträgen

2.1  Alle genannten Preise sind netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Vertragsangebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung der Leistungen/Produkte/Software im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ gibt der Auftraggeber eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Leistungen/Produkte/Software ab.

Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Dem Auftraggeber wird in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und PolePosition zurückzutreten.

2.2  Erstellt PolePosition einen bloßen Kostenvoranschlag, so ist darin lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Auftraggeber an PolePosition zu sehen, welches der Annahme durch PolePosition bedarf.

2.3  Bestellungen sind für den Auftraggeber ab Zugang bei PolePosition verbindlich. Mit Abschluss der Bestellung im PolePosition Online-Shop gibt der Auftraggeber ein verbindliches Kaufangebot ab. Soweit anschließend eine automatisierte Eingangsbestätigung versandt wird, stellt dies noch keine Annahme des Kaufangebots des Auftraggebers dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn PolePosition dies in der Zugangsbestätigung ausdrücklich erklärt.

Nach schriftlicher Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit wird eine Anschlagszahlung von 25 % der Auftragssumme berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

PolePosition behält sich zudem vor, Bestellungen des Auftraggebers abzulehnen bzw. nicht durchzuführen, insbesondere dann, wenn offene Rechnungen aus anderen Bestellungen des Auftraggebers bestehen.

2.4  Die Vertragsabwicklung erfolgt grundsätzlich in drei Phasen: Briefing-, Entwurfs- und Finalisierungs-/Produktionsphase.

2.5 PolePosition ist bemüht, den Auftrag des Auftraggebers schnellstmöglich zu erfüllen. Genannte Produktionsdauern sind unverbindlich. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nur, wenn diese zuvor schriftlich explizit vereinbart worden ist. Sofern einem Auftraggeber für eine beschleunigte Lieferung Zusatzkosten berechnet werden, so werde ihm diese erstattet, sofern die beschleunigte Lieferung nicht eingehalten werden kann. Somit haftet PolePosition nicht für Verluste, welche dem Auftraggeber durch eine Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen.

Höhere Gewalt und Naturkatastrophen (hierunter fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen) entbinden PolePosition von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten PolePosition eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferterminen, gleichgültig, ob diese im eigenen Betrieb, dem des im Auftrag von PolePosition tätig gewordenen Lieferanten oder bei einem Unterlieferanten eintreten.

2.6  Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Erteilung des Auftrags vorgenommenen Produkt-/Leistungs-Beschreibung. Gesonderte Vorgaben bzw. Anforderungen des Auftraggebers an den Vertragsgegenstand bzw. an die von PolePosition zu erbringenden Leistungen bzw. sonstige Zusatzleistungen und – Lieferungen von PolePosition bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch PolePosition.

Nachträgliche Änderungswünsche können – ohne Rechtsanspruch des Auftraggebers – nur im Ausnahmefall und gegen entsprechenden Kostenersatz durchgeführt werden.

2.7  Sofern Besprechungsprotokolle durch PolePosition erstellt und dem Auftraggeber übermittelt werden, werden diese von den Vertragspartnern als kaufmännische Bestätigungsschreiben angesehen. Sofern der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen in Schriftform widerspricht, werden die darin enthaltenen Absprachen, Weisungen, Auftragserteilungen und sonstige Erklärungen mit rechtsgeschäftlichem Charakter verbindlich.

2.8  Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel wie Entwürfe, Originalillustrationen, Modell u. ä., welche PolePosition erstellt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von PolePosition. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Bei der Erstellung von Software gilt dies auch für den Quellcode und entsprechende Dokumentationen.

2.9  Der Auftraggeber ist – soweit dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist – zur Mitwirkung bei der Auftragsausführung verpflichtet (z. B. Zurverfügungstellung von Informationen, Texten, Bildmaterial, Daten). Dazu hat er PolePosition alle zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel zeitgerecht und auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für den Auftrag zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Gleiches gilt für sämtliche Schriften, welche durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt PolePosition von allen Ansprüchen frei, welche Dritte gegen PolePosition stellen wegen eines Verhaltens, für welches der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

Darüber hinaus obliegt dem Auftraggeber – vor der Veröffentlichung – die Prüfung auf potentielle Schutzrechtsverletzungen.

2.10  Die Abnahme hat innerhalb von 10 Arbeitstagen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wenn nach Ablauf von 10 Arbeitstagen PolePosition keine Erklärung zur Abnahme zugeht, gilt der letzte Entwurf als abgenommen, wird finalisiert (Reinzeichnung) und in Rechnung gestellt. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme und erklärt in diesem Zuge den Rücktritt vom Auftrag, behält PolePosition den Vergütungsanspruch für bereits begonnene bzw. geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz. Als Schadensersatz kann PolePosition 75 % des, dem Auftrag zugrunde liegenden, Kaufpreises gegenüber dem Auftraggeber einfordern.

Nach der Abnahme eingereichte Beanstandungen und Reklamationen oder Änderungswünsche sind nicht Gegenstand des Vertrags und bedürfen eines Folgeauftrages.

2.11  Der Auftraggeber ist verpflichtet, PolePosition auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z. B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt PolePosition zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe (Vergütungstarifvertrag Design (VTV Design) der Allianz deutscher Designer (AGD) e.V.).

2.12  Der Auftraggeber ist verpflichtet von allen Daten, welche er – gleichgültig in welcher Form – an PolePosition sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. PolePosition haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten.

2.13  Der Auftraggeber testet jedes Programm/App und/oder jede Installation gründlich auf Mängelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann. Der Auftraggeber trägt dieses Risiko allein.

3. Schulungen, Trainings, Workshops, Webinare

3.1  Für die Buchung bzw. Bestellung von Schulungen, Trainings, Workshops oder anderen kostenpflichtigen Veranstaltungen von entsteht die Teilnahmeberechtigung für den angemeldeten Teilnehmer des Auftraggebers erst nach Bestätigung durch PolePosition.

3.2  PolePosition behält sich vor, jegliche Veranstaltung auch nach Bestätigung des Teilnehmers kurzfristig abzusagen, wenn organisatorische oder wirtschaftliche Gründe eine Durchführung für PolePosition nicht ermöglichen.

4. Beauftragung von Dritten

4.1  PolePosition ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.

4.2  PolePosition ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an denen PolePosition vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen, sofern PolePosition dem Auftraggeber den Namen und die Anschrift des Dritten genannt und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche in Schriftform widersprochen hat.

4.3  Aufträge an Werbeträger (z. B. Verlage) erteilt PolePosition im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- und Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, welche sofort zur Zahlung fällig wird. Der Auftraggeber stellt insoweit PolePosition gegenüber dem Medium auf erstes Anfordern frei.

4.4  PolePosition ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (z. B. Domain-Anmeldungen oder Hosting-Verträge) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, PolePosition entsprechende Vollmacht zu erteilen. Dabei tritt PolePosition lediglich als Vermittler auf und haftet nicht für die Leistungen Dritter.

4.5  Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von PolePosition abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, PolePosition im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, welche sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

5. Vergütung der Agenturleistungen

5.1  Sofern in dem Einzelauftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von PolePosition erbrachten Leistungen auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand und den aktuellen Stundensätzen der beteiligten Mitarbeiter von PolePosition abgerechnet. Technische Kosten werden nach den aktuellen Kostensätzen von PolePosition für technische Kosten abgerechnet. Die Vergütung für Nutzungsrechte ist in nachfolgend Ziff. 6.6. bis 6.8. geregelt.

5.2  Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist PolePosition berechtigt, ihre Leistungen jeweils monatlich am Ende des Monats abzurechnen.

5.3  Für Leistungen Dritter, derer sich PolePosition zur Erfüllung des Vertrags/Auftrags zulässigerweise bedient, berechnet PolePosition eine Service-Fee von 15 % des Nettobetrages der Rechnungen Dritter.

5.4  Interne Sachkosten, welche PolePosition zur Durchführung der vertraglichen Leistung entstehen (z. B. Versandkosten, Kauf von Lizenzen für gewünschte Schriftarten), berechnet PolePosition dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis zzgl. dem Zeitaufwand auf Stundenhonorarbasis nach den aktuellen Stundensätzen der beteiligten Mitarbeiter.

5.5  Reisekosten, welche PolePosition zur Durchführung der vertraglichen Leistung entstehen, berechnet PolePosition dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis zzgl. dem Zeitaufwand auf Stundenhonorarbasis nach den aktuellen Stundensätzen der beteiligten Mitarbeiter.

5.6  Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, kann die Agentur für künftig zu erbringende Leistungen Vorauszahlungen verlangen.

6. Zahlungsbedingungen

6.1  Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer hinzukommt. Sofern Künstlersozialabgaben, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige, auch nachträgliche Abgaben entstehende, werden diese an den Auftraggeber weiterberechnet.

6.2  Im Online-Shop sind die angebotenen Zahlungsmethoden auswählbar.

Für den Fall der Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Kreditkarte des Auftraggebers reserviert („Autorisierung“). Die tatsächliche Belastung des Kreditkartenkontos des Auftraggebers erfolgt erst zu dem Lieferzeitpunkt, an dem die Leistungen/Produkte/Software dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.

Bei Zahlung per Lastschrift hat der Auftraggeber die Kosten zu tragen, welche infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund vom Auftraggeber falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.

Rechnungen von PolePosition sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Vom Tag der Fälligkeit an ist PolePosition Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen.

6.3  Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen sind nur mit von PolePosition anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

PolePosition kann ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber allen künftigen, auch anerkannten Bestellungen des Auftraggebers geltend machen, sofern der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt. 

6.4  Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich PolePosition das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten, sowie das Eigentum an überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen, vor.

Das Nutzungsrecht geht nur mit vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über. 
Wer jeweilige Leistung nicht vollständig bezahlt, erwirbt nicht das Nutzungsrecht.
PolePosition ist berechtigt, eine widerrechtliche Nutzung als Urheberrechtsverstoß zu verfolgen.

7. Nutzungsrechte; Umfang und Vergütung

7.1  Alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den vom Auftraggeber zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen von PolePosition gehen auf den Auftraggeber über in dem Umfang, wie es der Zweck des jeweiligen Auftrags erfordert. PolePosition erfüllt ihre Verpflichtungen durch Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte im Vertragsgebiet für die von den Vertragsparteien jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien und Einsatzdauer der Werbemaßnahme. Die übertragenen Nutzungsrechte schließen die Befugnis ein, das Arbeitsergebnis beliebig zu bearbeiten und/oder mit anderen Werken zu verbinden. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Gesellschaften innerhalb eines Konzerns weiter zu übertragen. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten Zustimmung durch PolePosition.

7.2  Zieht PolePosition zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung 6.1 erwerben und dementsprechend an den Auftraggeber übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird PolePosition den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

7.3  PolePosition ist – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Auftraggeber – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Namen des Auftraggebers (einschließlich Unternehmenslogo, URL) im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.

7.4  Erstellt PolePosition  im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungen elektronische Programme oder Programmteile, so sind der jeweilige Quellcode und die entsprechende Dokumentation nicht Gegenstand der Rechteeinräumung an den Auftraggeber.

7.5  Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Auftraggeber sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen von PolePosition (Ideen, Entwürfe, Konzepte, Strategien etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei PolePosition, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte.

Jede Nachahmung – auch von Teilen – stellt einen unzulässigen Urheberrechtsverstoß dar. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt PolePosition, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

7.6  Die in vorstehend 6.1 und 6.2 genannten Nutzungsrechte sind mit der Bezahlung der im Auftrag vereinbarten Vergütung abgegolten. Für die Ausdehnung der Nutzung über das in dem Auftrag angegebene Ende des Werbemitteleinsatzes und/oder über das Vertragsgebiet hinaus und/oder für den Einsatz in anderen als den im Auftrag genannten Medien/Werbeträgern erhält PolePosition ein Nutzungshonorar für die Dauer von längstens drei Jahren und zwar

– für das 1. Jahr in Höhe von 15 %

– für das 2. Jahr in Höhe von 10 %

– für das 3. Jahr in Höhe von 10 % des jeweiligen Auftraggeber-Nettoeinschaltvolumens. Mit Zahlung dieser Vergütung gilt die Zustimmung durch PolePosition nach vorstehend 6.1 letzter Satz als erteilt.

Soweit die Rechte der von PolePosition zur Vertragserfüllung herangezogenen Dritten durch die Ausdehnung der Nutzung betroffen sind, ist die Regelung in vorstehend 6.2 entsprechend anzuwenden.

7.7  Für die Verhandlung von Buy-outs für die Verwendung Arbeitsergebnisse Dritter ist an PolePosition vom Auftraggeber eine Service-Fee von 15 % auf die Nettonutzungsvergütung des jeweiligen Dritten zu zahlen.

7.8  PolePosition übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach § 32, 32a UrhG (Urheberrechtsgesetz); von solchen Ansprüchen stellt der Auftraggeber PolePosition auf erstes Auffordern frei.

8. Sachmängel bei Software

8.1  Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nicht, sofern es sich nur um eine unerhebliche Abweichung der Leistungen der PolePosition von der vertragsgemäßen Beschaffenheit handelt. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Softwarefehlern und Fehlern, die durch unsachgemäße Nutzung, Bedienungsfehler, natürlichem Verschleiß, unzulängliche Systemumgebung, Verwendung von anderen als in der Spezifikation aufgeführten Einsatzbedingungen, unzureichende Wartung durch den Auftraggeber oder Dritte entstanden sind. Für Schadenersatz- und Aufwendungsansprüche gilt 10. (Haftung) ergänzend.

8.2  Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu kommunizieren. Insbesondere sind die Erscheinungsform und die Auswirkungen des Mangels anzugeben.

8.3  Gelingt es PolePosition auch nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Frist nicht, einen erheblichen Fehler zu beseitigen oder so zu umgehen, dass der Auftraggeber die Software vertragsgemäß nutzen kann, so kann er die Minderung der Vergütung oder Rücktritt verlangen.

8.4  Ansprüche wegen Sachmangels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

9. Gewährleistung

9.1  Die von PolePosition erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Nutzung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher Mängel, bekannter Mängel oder Folgemängel.

9.2  Liegt ein Mangel vor, welchen PolePosition zu vertreten hat, so kann sie nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat sie das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts im BGB.

9.3  Die Gewährleistungspflicht von PolePosition erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach Erhalt der Lieferung/Leistung von PolePosition durch den Auftraggeber.

10. Physische Lieferung, Transportgefahr

10.1  Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Waren an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Die Lieferung von Speditionsware erfolgt frei Bordsteinkante, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

10.2  Die Gefahr geht mit der Übergabe der Waren an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestellten Dritten auf den Auftraggeber über. Die Übergabe beginnt zeitgleich mit dem Verladevorgang. Ein Annahmeverzug des Auftraggebers führt zum Gefahrübergang.

10.3 Der Auftraggeber wird für die Lieferungen und Leistungen anzuwendendes Import- und Exportrecht eigenverantwortlich beachten, insbesondere das der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Auftraggeber anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Auftraggeber wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist.

11. Haftung

11.1  Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind bei fahrlässigem Verhalten von PolePosition, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässigem Verhalten sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (sogenannte Kardinalspflicht). Diese Haftungsbeschränkung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht bei vorsätzlichem Handeln von PolePosition, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

Zusätzlich beschränkt sich die Schadensersatzhaftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, höchstens jedoch auf den Auftragswert. Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers sind in allen Fällen beschränkt auf das Interesse, welches dieser an der Erfüllung des Vertrags hat.

Eine weitergehende Haftung auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, als in diesen AGB für Lieferungen und Leistungen vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bedingungen begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Verrichtungsgehilfen oder Erfüllungsgehilfen von PolePosition.

11.2  Bei Schaltungs-Aufträgen (Werbeanzeigen etc.) haftet PolePosition nicht für mangelhafte Leistung der Medien (Werbeträger, Verlage). Sie wird in diesen Fällen aber ihre Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche an den Auftraggeber abtreten.

11.3  PolePosition übernimmt keine Haftung für die korrekte Funktion von Programmen Dritter (insbesondere openSource-Applikationen) welche für den Auftraggeber auf seinem Server bzw. vom und/oder für den Auftraggeber gemieteten Server installiert wurden. PolePosition kann zudem nicht haftbar gemacht werden für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte. Für die Funktionalität der eingesetzten Dritt-Software (PlugIns) auf Webseiten nachdem diese Online gegangen ist.

11.4  Die im Impressum und Datenschutz von in Webseiten von Auftraggebern angegebenen Informationen sind von der Haftung ausgeschlossen. Gebuchte Leistungen (Erstellung von Datenschutz- und Impressumstexten) werden mit einem speziell dafür entwickelten Generator erstellt und durch den Auftraggeber freigegeben. Durch Abnahme und/oder Freigabe der Daten erlischt die Haftung durch PolePosition.

11.5  Bei Verlust von Daten haftet PolePosition nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit der PolePosition tritt diese Haftung nur ein, wenn der Auftraggeber unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

11.6  PolePosition bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen.

11.7  Schadensersatzansprüche gegen PolePosition verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB.

12. Verschwiegenheitsverpflichtung

PolePosition und der Auftraggeber verpflichten sich hiermit gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zu Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, weder zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von der Agentur vorgestellte Ideen, Entwürfe, Konzepte in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.

13. Datenschutz/Datensicherung

13.1  Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an PolePosition übermittelten, personenbezogenen Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch die Agentur im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.

13.2  Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Stammdaten) und andere Informationen wie Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von PolePosition während der Dauer des Vertrags/Auftrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich oder dienlich ist.

13.3  Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an PolePosition sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.

14. Schlussbestimmungen

14.1  Ist in diesen AGB oder im Auftrag/Vertrag oder in sonstigen vertraglichen Unterlagen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede, so kann auch die Textform nach § 126 b BGB verwendet werden (eMail).

14.2  Nebenabreden bedürfen er Schriftform.

14.3  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dies gilt auch in dem Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft herausstellen sollte.

14.4  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“). 

14.5  Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz von PolePosition. PolePosition ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch am Gerichtsstand seines Geschäftssitzes zu verklagen.

14.6  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 01. Juli 2023